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One-Party-Mediation: Wenn der andere nicht reden will

24. August 2022

Wenn eine Streitpartei die Auseinandersetzung verweigert, herrscht oft Ratlosigkeit. Die Betroffenen geben auf. Doch sie können auch alleine etwas tun, damit wieder Bewegung in die Sache kommt! Im Fachjargon wird diese Sonderform der Konfliktbearbeitung „One-Party-Mediation“ genannt.

Wenn der andere nicht reden will

Spannungen mit der Kollegin oder im gesamten Team kann es immer mal geben. Im ungünstigen Fall dauern sie an, verfestigen sich und werden von mindestens einer Person als belastend empfunden. Wenn die Kolleg:innen nicht gesprächsbereit sind oder aus anderen Gründen keine Möglichkeit zu einer Klärung besteht, kann der oder die Einzelne auch alleine etwas tun – zum Beispiel im Rahmen einer so genannten „One-Party-Mediation“, einer Ein-Parteien-Mediation.

Dabei unterstützt ein:e Mediator:in, Handlungsalternativen im Umgang mit den „schwierigen“ Kolleg:innen zu entwickeln. Manchmal wird dadurch sogar ein gemeinsames Gespräch möglich.

So läuft die Ein-Parteien-Mediation ab

1. Einzelgespräche:

Der:die Mediator:in führt Einzelgespräche mit der betroffenen Person, in denen sie ihre Gefühle, Bedenken und Ziele offen teilen kann. Der:die Mediator:in hört zu, stellt Fragen und hilft dabei, die Ursachen des Konflikts zu verstehen. Die Positionen und Interessen der anderen, nicht anwesenden Partei(en) werden von Anfang an mit berücksichtigt.

2. Reflektion und Selbstklärung:

Durch den Dialog mit dem:der Mediator:in kann die betroffene Person eine tiefere Selbstklärung erreichen. Dies kann das Verständnis ihrer eigenen Bedürfnisse, Werte und Interessen beinhalten sowie erste mögliche Lösungsansätze.

3. Entwicklung von Handlungsstrategien:

Gemeinsam mit dem:der Mediator:in entwickelt die betroffene Person Handlungsstrategien, um den Konflikt zu bewältigen bzw. konstruktiv mit der Situation umzugehen. Das kann beispielsweise die Verbesserung der Kommunikation, das Setzen von Grenzen oder die Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien umfassen.

4. Umsetzung der Lösungen:

Die betroffene Person setzt die entwickelten Lösungen im Alltag um. Der:die Mediator:in kann Unterstützung bieten, wenn dies gewünscht wird.

Der Zweck der Ein-Parteien-Mediation besteht darin, Einzelpersonen dabei zu helfen, Konflikte zu verstehen, zu bewältigen und konstruktive Wege für positive Veränderungen zu finden. Gleichzeitig ermöglicht sie eine schrittweise Annäherung an den Konflikt, so dass oft im Anschluss auch ein moderiertes Gespräch oder eine Mediation zwischen den Konfliktparteien möglich ist.

In manchen Fällen löst sich der Konflikt sogar bereits dadurch, dass eine Partei neue Wege des Umgangs für sich gefunden hat.

Vermittlung geht auch, ohne dass der andere dabei ist

Als Vorstufe zu einem gemeinsamen Lösungsgespräch kann, wenn gewünscht, darüber hinaus eine so genannte Shuttle-Mediation dienen. Dabei vermittelt (shuttelt) der:die Mediator:in zwischen den einzelnen Parteien, d.h. er:sie überbringt die in Einzelgesprächen oder in der One-Party-Mediation erarbeiteten Ziele und Interessen der jeweils anderen Partei, bis eine Lösung gefunden ist.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede:

One-Party-MediationShuttle-Mediation
Definition:
Strukturiertes Verfahren, in dem der:die Mediator:in eine Partei fragend, strukturierend und Ressourcen fördernd durch einen Mediationsprozess begleitet.
Die Positionen und Interessen der anderen, nicht anwesenden Partei(en) werden von Anfang an mit berücksichtigt.
Die Begleitung erfolgt meist unter Verzicht auf inhaltliche Vorschläge mit dem Ziel, eine Lösung für einen Konflikt zu entwickeln, der mit einer oder mehreren anderen Personen besteht.
Definition:
Zwei oder mehrere parallele Einzelgespräche oder One-Party-Mediationen an unterschiedlichen Orten gleichzeitig oder zeitlich versetzt. Fragen, Antworten und Zwischenergebnisse werden durch den/die Mediator*in überbracht (geshuttelt).
Die Phasen der Mediation bilden den Rahmen:
– Auftrag/Aufgabe
– Liste der Themen
– Positionen und Interessen
– Lösungsfindung
– Abschluss/Vereinbarung  

Der Prozess ist zukunfts- und nicht vergangenheitsorientiert.  

vgl. One-Party-Mediation
Haltung:
Der:die Mediator:in bleibt allparteilich und kann nach den One-Party-Mediationssitzungen auftragsgemäß zu anderen Verfahren übergehen, z.B. zur Shuttle-Mediation zwischen zwei Konfliktparteien, zur klassischen Mediation,
zur mediativen Strukturaufstellungen o.ä.  
vgl. One-Party-Mediation